Unfall

 

Ihre Rechte als Geschädigter

 

 

  • Versicherungen sind Gegner der Geschädigten, keine "fairen Partner", obwohl sie das so darstellen. Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund.

  • Sie haben im Schadenfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, der Schadensumfang und Höhe bestimmt. Sie benötigen keine Zustimmung der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich keinesfalls einen Sachverständigen durch die Versicherung aufzwängen.

  • Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren.

  • Kümmern Sie sich niemals selbst um die Schadensregulierung. Sie haben das Recht einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat die Anwaltskosten zu tragen.

  • Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte, in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels.



Kfz-Sachverständigenbüro Kaufmann
Tel. 06224 - 9021676

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