Ihre Rechte als Geschädigter
- Versicherungen sind Gegner der Geschädigten, keine "fairen Partner", obwohl sie das so darstellen. Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund.
- Sie haben im Schadenfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, der Schadensumfang und Höhe bestimmt. Sie benötigen keine Zustimmung der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich keinesfalls einen Sachverständigen durch die Versicherung aufzwängen.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren.
- Kümmern Sie sich niemals selbst um die Schadensregulierung. Sie haben das Recht einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat die Anwaltskosten zu tragen.
- Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte, in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels.
Kfz-Sachverständigenbüro Kaufmann
Tel. 06224 - 9021676